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Wirtschaftspolitik

Mindestlohn: Folgen für kleine Betriebe

Über den Mindestlohn wird fast ausschließlich über den Stundensatz gestritten. In den Betrieben wirken drei andere Mechanismen oft stärker.

Veröffentlicht am 8. April 2026 · Redaktion Mittelstandskompass

Mechanismus 1: Der Lohnabstand

Steigt die unterste Lohnstufe, entsteht Druck auf alle darüber liegenden. Ein Betrieb, der Ungelernte und Facharbeiter beschäftigt, kann den Abstand nicht beliebig zusammenschrumpfen lassen, ohne die Bereitschaft zur Qualifizierung zu untergraben. Die tatsächliche Lohnkostenwirkung liegt deshalb regelmäßig über dem, was die Anhebung an der Untergrenze vermuten lässt.

Wie stark der Effekt ausfällt, hängt vom Lohngefüge ab. In Betrieben mit flacher Lohnstruktur, etwa in Gastronomie und Einzelhandel, ist er erheblich. In Betrieben mit hohem Facharbeiteranteil fällt er kaum ins Gewicht.

Mechanismus 2: Die Aufzeichnungspflicht

In den besonders betroffenen Branchen muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und über Jahre aufbewahrt werden. Der Aufwand trifft die Verwaltung, nicht die Lohnsumme, und er trifft kleine Betriebe überproportional, weil sie keine Zeitwirtschaftssysteme haben.

In der Praxis ist das der Punkt, an dem Betriebe am häufigsten in Schwierigkeiten geraten. Nicht weil zu wenig gezahlt wurde, sondern weil die Aufzeichnung im Prüfungsfall nicht vollständig vorlag. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Mechanismus 3: Die Auftraggeberhaftung

Wer einen Nachunternehmer beauftragt, haftet dafür, dass dieser den Mindestlohn zahlt. Diese verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich über die gesamte Kette. Für Auftraggeber folgt daraus eine Prüfpflicht, die vertraglich abgesichert werden muss.

Das teuerste am Mindestlohn ist für viele Betriebe nicht der Lohn, sondern der Nachweis, dass er gezahlt wurde.

Was sich betrieblich absichern lässt

  • Arbeitszeiterfassung digitalisieren, auch unterhalb der Pflichtgrenze. Die Kosten sind gering gegenüber dem Risiko einer lücken­haften Dokumentation.
  • Bei Nachunternehmern Freistellungs­vereinbarungen und regelmäßige Nachweise vertraglich verankern.
  • Das Lohngefüge vor der nächsten Anpassung durchrechnen, nicht danach. Der Abstandseffekt lässt sich planen, wenn er früh sichtbar ist.
  • Pauschal abgegoltene Überstunden prüfen. Sie sind der häufigste Grund, warum der rechnerische Stundenlohn unter die Grenze rutscht.

Der Zusammenhang mit der Tarifbindung ist eng: Wo Tarifverträge gelten, spielt der gesetzliche Mindestlohn praktisch keine Rolle. Warum die Tarifbindung zurückgeht, behandelt der Beitrag zu Tarifautonomie und Streikrecht.

Häufige Fragen

Wer muss die Arbeitszeit aufzeichnen?

Betriebe in den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sowie bei geringfügig Beschäftigten. Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, mit mehrjähriger Aufbewahrungsfrist.

Was ist die Auftraggeberhaftung?

Der Auftraggeber haftet verschuldensunabhängig dafür, dass eingesetzte Nachunternehmer den Mindestlohn zahlen. Die Haftung reicht durch die gesamte Nachunternehmerkette.

Warum steigen die Lohnkosten stärker als der Mindestlohn?

Wegen des Lohnabstands: Wird die unterste Stufe angehoben, müssen die darüber liegenden Stufen mitziehen, damit Qualifikationsunterschiede abgebildet bleiben.