Tarifautonomie und Streikrecht: Wo die Grenzen verlaufen
Das deutsche Tarifsystem beruht darauf, dass der Staat sich heraushält. Genau deshalb entzünden sich die Konflikte an der Frage, wo diese Zurückhaltung endet.
Was Tarifautonomie bedeutet
Löhne und Arbeitsbedingungen werden in Deutschland nicht vom Gesetzgeber festgelegt, sondern zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Das Grundgesetz schützt diese Koalitionsfreiheit. Der Arbeitskampf ist dabei kein Betriebsunfall des Systems, sondern seine Voraussetzung: Ohne die Möglichkeit zu streiken wäre eine Verhandlung kein Verhandeln, sondern ein Diktat.
Der Preis dafür ist, dass Arbeitskämpfe Dritte treffen. Ein Streik im Nahverkehr belastet Pendler, ein Streik in der Logistik belastet Betriebe, die an der Kette hängen. Diese Externalität ist systemimmanent und gerichtlich nur über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begrenzt.
Der Rückgang der Tarifbindung
Der Anteil der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, sinkt seit Jahrzehnten. Zwei Entwicklungen treiben das: Unternehmen treten aus Arbeitgeberverbänden aus oder wechseln in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, und neu gegründete Betriebe treten gar nicht erst ein.
Das hat eine paradoxe Folge. Je weniger Tarifverträge gelten, desto stärker wird der Ruf nach gesetzlichen Mindeststandards, und desto weiter zieht sich der Staat in ein Feld hinein, das er ursprünglich den Tarifparteien überlassen hatte. Der gesetzliche Mindestlohn ist das deutlichste Beispiel dafür, siehe unseren Beitrag zu den Folgen für kleine Betriebe.
Spartengewerkschaften und Tarifeinheit
Kleine Berufsgruppen mit hoher Blockademacht können überproportionale Ergebnisse durchsetzen. Piloten, Lokführer oder Klinikärzte legen einen Betrieb still, obwohl sie nur einen Bruchteil der Belegschaft stellen. Das Tarifeinheitsgesetz reagiert darauf: Kollidieren in einem Betrieb mehrere Tarifverträge, gilt der der Mehrheitsgewerkschaft.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung im Grundsatz gehalten, aber Schutzvorkehrungen für die Minderheitsgewerkschaft verlangt. Praktisch wirkt das Gesetz vor allem als Verhandlungsdruck: Wer riskiert, verdrängt zu werden, sucht eher eine Verständigung.
Kritische Infrastruktur
Wiederkehrend wird gefordert, in Bereichen der Daseinsvorsorge eine Ankündigungsfrist und einen Notdienst gesetzlich vorzuschreiben. Die Argumente sind ernst zu nehmen auf beiden Seiten: Planbarkeit für Betroffene gegen die Wirksamkeit des Arbeitskampfmittels, das seine Wirkung gerade aus der Störung bezieht.
Verfassungsrechtlich ist der Spielraum eng. Eine Regelung, die den Arbeitskampf in einer Branche faktisch entwertet, greift in die Koalitionsfreiheit ein. Vereinbarungen über Notdienste zwischen den Tarifparteien sind dagegen üblich und funktionieren in vielen Bereichen ohne gesetzliche Vorgabe.
Häufige Fragen
Ist ein Streik ohne Gewerkschaft zulässig?
Nein. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Arbeitskampf nur zulässig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird und auf ein tariflich regelbares Ziel gerichtet ist.
Was regelt das Tarifeinheitsgesetz?
Kollidieren in einem Betrieb Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften, gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Die Minderheitsgewerkschaft behält Anhörungs- und Nachzeichnungsrechte.
Warum sinkt die Tarifbindung?
Weil Unternehmen aus Arbeitgeberverbänden austreten oder in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung wechseln und neu gegründete Betriebe häufig gar nicht erst beitreten.